Definitive Boulderegelung Blausee

Am 18.Juni hatte ich ein Gespräch mit Herrn Baillods, Direktor des Naturpark Blausee sowie eine Ortsbegehung mit ihm. Die Ergebnisse des Gespräches könnt ihr im zusammenfassenden Mail von Herrn Baillods an mich lesen.

Die drei wichtigsten Dinge vorweg:
1. Der Block 2 (Trachseldach) ist zum Bouldern ab sofort geperrt!
2. Kein Bouldern in Sichtweite der Wege das Blauseeareals!
3. Die Parkplätze sind Eigentum des Blausees. Bitte haltet die Parkregelung ein!!!
(Alternativparkplätze finden sich am alten Bahnhof in Mitholz. Beschrieb im Topo.)

Ich muss nicht betonen, dass die Nichteinhaltung der Regelung inakzeptabel ist und das Bouldern am Blausee als Ganzes gefährdet. Bitte informiert Euch auch untereinander!
Nun liegt es an Euch, dass das Bouldern am Blausee weiterhin gut möglich sein wird...


Hallo Herr Antz
Nochmals besten Dank, dass Sie bei uns vorbeigeschaut haben und dass wir die Anliegen der Boulderer und die Bedenken der Blausee AG in konstruktiver Atmosphäre besprechen und regeln konnten.

Gerne möchte ich die unsere Grundstücke betreffenden Abmachungen aus der Begehung von Donnerstag, 18. Juni 2009, protokollieren und nehme damit auch gleichzeitig Stellung auf Ihr Mail:

- Sie stellen sich als Ansprech- und Bezugsperson der Boulderer(Bewegung) vor, welche der Sportart eine Struktur und Regeln geben will. (www.bimano.ch)

- Bei künftigen Unklarheiten oder ev. auch Problemen sind Sie unsere Kontaktperson.

- Sie wurden von mir anhand des Katasterplanes, von dem Sie eine Copie erhielten, über die Grundstücke und Grundstückgrenzen der Blausee AG aufgeklärt. Keine Gewähr für die Infos auf dem Katasterplan.

- Wir haben diese Grundstücke z.T. rekognosziert.

- Wir haben abgemacht, welche Felsblöcke auf Grundstücken der Blausee AG für das Boulderen benutzt werden dürfen.

- Felsblöcke in Sichtweite der bestehenden Wege in unserer Anlage sind tabu für Boulderer.

- Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass wir grossen Wert auf die Unversehrtheit der benutzten Felsen legen, namentlich auf die an den Felsen haftenden Pflanzen.

- Es dürfen sich weder erkennbare Wege noch Trampelpfade bilden (dies gilt nicht für das Gebiet Teuffe I-III. (Anmerk. W.Antz)).

- Bei Einbruch der Dunkelheit ist das Grundstück zu verlassen.

- Die Regeln der Eintrittsregelung in den Naturpark Blausee sind zu beachten und einzuhalten.

 

- Der Blauseeparkplatz - grosser P beim Eingang, als auch kleiner P oben beim Chalet Alpina (Container) - darf an Wochenenden  bis 17.30Uhr  generell nicht benutzt werden.

- Während der Hochsaison (von 1. Juli bis 31. August) gilt ein generelles Parkverbot bis 17.30 Uhr.

- An den Tagen des Kino Open-Airs (jeweils letztes Wochenende im Juni und erstes Wochenende im Juli, je von Mittwoch bis Samstag) gilt ein generelles Parkverbot.

- Das Parkieren in der restlichen Zeit, sowie ab 17.30 Uhr ist erlaubt.

- Weitere Regelungen können, je nach Entwicklung der Blausee-Betriebe, folgen.

- Die Blausee AG lehnt jegliche Haftung in Zusammenhang mit dem Boulderen ab.

 

Ich bin der Meinung, dass mit den von mir protokollierten Punkten, das Zusammenleben geregelt ist, vor allem, dass dadurch weder die Boulderer noch die Blausee AG eingeschränkt oder beeinträchtigt werden und so sich eine gute Partnerschaft entwickeln kann.

Mit freundlichen Grüssen vom Blausee


Marcel Baillods
Direktor Blausee AG